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FAQ

Die häufigsten Fragen zur Kfz-Versicherung

Eine Kfz-Versicherung schützt Fahrzeughalter vor finanziellen Schäden, die durch Verkehrsunfälle, Diebstahl oder andere Risiken entstehen. Es gibt verschiedene Arten von Kfz-Versicherungen, darunter die Haftpflichtversicherung, Teilkasko und Vollkasko.

• Haftpflichtversicherung (Pflicht): Deckt Schäden ab, die Sie anderen Personen oder deren Eigentum zufügen.
• Teilkaskoversicherung: Deckt Schäden am eigenen Fahrzeug durch Naturereignisse, Diebstahl oder Glasbruch.
• Vollkaskoversicherung: Deckt zusätzlich Schäden durch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus.

Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern oder deren Eigentum zufügen. Dazu gehören Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.

• Teilkasko: Deckt Schäden durch äußere Einflüsse wie Diebstahl, Feuer, Naturkatastrophen, Glasbruch oder Wildunfälle.
• Vollkasko: Deckt zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug bei selbstverschuldeten Unfällen, Vandalismus oder Fahrerflucht anderer Beteiligter ab.

Mehrere Faktoren beeinflussen den Beitrag, z.B.:

• Fahrzeugtyp und Leistung
• Regionalklasse (Wohnort)
• Schadensfreiheitsklasse (unfallfreie Jahre)
• Kilometerleistung
• Alter des Fahrers und Fahrverhalten
• Nutzung des Fahrzeugs (privat oder gewerblich)

Die SF-Klasse spiegelt die Anzahl der unfallfreien Jahre wider. Je länger Sie unfallfrei fahren, desto höher ist Ihre SF-Klasse und desto niedriger fällt der Beitrag zur Kfz-Versicherung aus.

Ja, die Kfz-Versicherung kann jährlich gekündigt werden, meist zum 30. November, um zum neuen Jahr zu wechseln. Es gibt auch Sonderkündigungsrechte, etwa bei Beitragserhöhungen oder nach einem Schadensfall.

 • Die Haftpflichtversicherung zahlt die Schäden des Unfallgegners.
• Ihre Vollkasko (sofern vorhanden) kommt für eigene Schäden auf.
• Ihre SF-Klasse wird zurückgestuft, was höhere Beiträge zur Folge haben kann.

Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie im Schadensfall selbst tragen müssen. Sie können eine Selbstbeteiligung in Teil- oder Vollkaskoversicherungen vereinbaren, um die Prämien zu senken.

Die Haftpflichtversicherung gilt in der Regel im gesamten europäischen Ausland und in einigen außereuropäischen Ländern. Für den Geltungsbereich gibt es die „Grüne Karte“, die den Versicherungsnachweis im Ausland darstellt. Voll- und Teilkaskoschutz können länderspezifische Einschränkungen haben.

Die Mallorca-Police erweitert den Haftpflichtschutz im Ausland, wenn Sie dort ein Mietfahrzeug nutzen. Sie erhöht den Versicherungsschutz auf das Niveau der deutschen Haftpflichtversicherung, falls im Ausland niedrigere Deckungssummen gelten.

• Unfallstelle sichern und Polizei rufen (besonders bei Personenschäden oder Streit über die Schuldfrage).
• Alle Beteiligten und Zeugen notieren sowie den Unfallbericht ausfüllen.
• Fotos von der Unfallstelle und den Schäden machen.
• Den Schaden schnellstmöglich der Versicherung melden.

Ja, Sie können weitere Fahrer in Ihre Versicherung eintragen lassen. Dies kann die Prämie erhöhen, insbesondere wenn die anderen Fahrer jung oder unerfahren sind.

Fahrzeugänderungen wie Tuning oder Leistungssteigerungen müssen der Versicherung gemeldet werden. Diese können die Prämie erhöhen, da getunte Fahrzeuge oft als risikoreicher eingestuft werden.

• Zeitwert: Der aktuelle Marktwert des Fahrzeugs unter Berücksichtigung von Alter und Zustand.
• Neuwert: Der Preis, den das Fahrzeug bei der Anschaffung als Neuwagen gekostet hat.

Die Haftpflichtversicherung zahlt nicht bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden, Autorennen, oder bei Fahrten ohne gültige Fahrerlaubnis. Auch grobe Fahrlässigkeit kann zur Kürzung oder Ablehnung führen.

Die GAP-Versicherung schützt Leasingnehmer und Fahrzeugfinanzierer, indem sie die Differenz zwischen dem Zeitwert des Fahrzeugs und dem offenen Restbetrag des Leasing- oder Kreditvertrags nach einem Totalschaden ausgleicht.

Ja, der SF-Rabatt kann unter bestimmten Bedingungen auf enge Verwandte übertragen werden (z.B. zwischen Ehepartnern oder Eltern und Kindern). Der Empfänger muss nachweisen, dass er das Fahrzeug auch regelmäßig genutzt hat.

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