Maklervertrag & Maklervollmacht

Damit die rechtliche Beziehung zwischen Ihnen, Ihrem Makler und den Versicherern sauber geregelt ist.

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Diese zwei gehören unzertrennlich zusammen

Maklervertrag & Maklervollmacht - unerlässlich für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit uns als Ihrem Versicherungsmakler

Schwarzer Löwe

Ein Maklervertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und uns als Ihrem Versicherungsmakler. Darin wird der konkrete Umfang geregelt, in dem wir als unabhängige Experten Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften vertreten. Der Vertrag schafft Klarheit über unsere Aufgaben und Rechte sowie Ihre Vorteile.

Die Maklervollmacht hingegen regelt unsere rechtliche Legitimierung gegenüber den Versicherungsgesellschaften, um in Ihrem Namen mit Versicherern zu kommunizieren und beispielsweise Angebote für Sie einzuholen, bestehende Verträge zu prüfen, Änderungen zu beantragen oder Auskünfte zu Vorschäden einzuholen. Die Vollmacht ist auf diese Aufgaben beschränkt und jederzeit widerrufbar.

FAQ

Die häufigsten Fragen zu Maklervertrag & Maklervollmacht

Ein Maklervertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und uns als Ihrem Versicherungsmakler. Darin wird geregelt, dass wir als unabhängige Experten Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften vertreten. Der Vertrag schafft Klarheit über unsere Aufgaben und Rechte sowie Ihre Vorteile.

Der Maklervertrag sorgt dafür, dass:

• Unsere Zusammenarbeit auf einer rechtlich sicheren Grundlage steht.

• Wir umfassend für Sie tätig werden können, z. B. bei der Prüfung Ihrer Versicherungen oder der Suche nach den besten Tarifen.

• Sie von unserem Service profitieren, ohne sich um rechtliche Unsicherheiten sorgen zu müssen.

Die Maklervollmacht erlaubt uns, in Ihrem Namen mit Versicherern zu kommunizieren und beispielsweise:

• Angebote für Sie einzuholen,

• bestehende Verträge zu prüfen oder Änderungen zu beantragen

• Auskünfte zu Vorschäden einzuholen

Wichtig: Die Vollmacht ist auf diese Aufgaben beschränkt und jederzeit widerrufbar.

Nein. Die Vollmacht gibt uns lediglich die Möglichkeit, in Ihrem Namen zu handeln, um Ihnen Arbeit abzunehmen. Sie können die Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Ohne einen schriftlichen Maklervertrag können wir Sie nicht vertreten. Ein schriftlicher Vertrag ist die Voraussetzung, um Sie umfassend zu unterstützen und Ihre Versicherungen optimal zu gestalten.

Mit einem Maklervertrag profitieren Sie von:

• Unabhängiger und objektiver Beratung,

• Umfassender Betreuung in allen Versicherungsfragen,

• Zeitersparnis durch unsere Übernahme von Verwaltungsaufgaben,

• Der Gewissheit, dass wir in Ihrem Interesse handeln.

Es entstehen Ihnen keine Kosten, da wir unsere Vergütung von den Versicherungsgesellschaften erhalten.

Ja, Sie können den Maklervertrag jederzeit kündigen. Die Kündigung erfolgt einfach und unkompliziert.

Ein Versicherungsmakler arbeitet unabhängig und steht rechtlich auf der Seite des Kunden. Vertreter hingegen sind an eine Versicherungsgesellschaft gebunden und handeln in deren Interesse.

Ja, wir legen höchsten Wert auf den Schutz Ihrer persönlichen Daten und halten uns strikt an die Datenschutzbestimmungen (DSGVO).

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